Lastenrad

Informationen und Verleihbedingungen für das Lastenrad

Das Lastenrad des gemeinnützigen Vereins “SPOKUSA Bad Oldesloe e.V.“ ist ein kostenloses Angebot zur Förderung von Lastenrädern als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität und ein Angebot an die Bevölkerung in Bad Oldesloe.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, sondern will jeder/jedem kostenlose und umweltfreundliche Transporte in Bad Oldesloe ermöglichen. Wer das Rad des Vereins nutzen
möchte, muss nicht zwangsläufig Mitglied des Vereins werden. Der Verein bittet darum, sehr sorgsam und schonend mit dem Lastenrad umzugehen, damit ses möglichst lange benutzt
werden kann. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

…Allgemeines

  • Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Rades.
  • Bei der Buchung erklärt sich der/die Nutzer/in mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Unser Lastenrad darf ausschließlich durch volljährige Personen ausgeliehen und benutzt werden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der/die Nutzer/in Eigentumsrechte an dem Rad.
  • Die bei der Ausleihe geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Vereins verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Das Rad wird vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bitten aber um Spenden, damit wir die laufenden Betriebskosten bezahlen können.

…Benutzungsregeln:

  • Die Registrierung als Nutzer/in ist kostenlos und erfolgt vor Ort in der SchanZe. Für jede Buchung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
  • Nutzer können ein LFR in der Regel für maximal drei Tage ausleihen. Standort des Lastenrades ist der Nachbarschaftstreff SchanZe, Schanzenbarg 25, 23843 Bad Oldesloe.
  • Jede/r Nutzer/in ist für die Dauer der Ausleihe (von der Abholung bis zur Rückgabe) für das ausgeliehene Rad verantwortlich.
  • Der Verein übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Rades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Rades ist vor Fahrtbeginn durch den/die Nutzer/in zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Rad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Das Rad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Eine Weitervermietung durch den/die Nutzer/in ist nicht gestattet.
  • Der/die Nutzer/in ist verpflichtet, das Rad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Kinder können in den Lastenrädern mitgenommen werden, soweit das zulässige Höchstgewicht das zulässt und die Kinder angeschnallt werden können. Kinder sollten einen Helm tragen. Die Beförderung von Jugendlichen (also Personen ab 14 Jahren) und Erwachsenen ist nicht erlaubt.
  • Es ist dem/der Nutzer/in untersagt, Umbauten am Rad vorzunehmen.
  • Das Rad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe zur Verfügung gestellten Fahrradschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Das heißt, das Rad ist, wenn möglich, an einen festen Gegenstand anzuschließen.

…Haftung:

  • Die Haftung des Vereins für die Nutzung des Rades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).
  • Der /die Nutzer/in muss zur Haftungsabdeckung der Ausleihe eine private Haftpflichtversicherung unterhalten. Der/die Nutzer/in haftet für Beschädigungen an oder Verlust des Fahrrads oder dessen Teile, wie auch der Schlüssel und Schlösser, gegen Beträge, die vom Vorstand nach normalen Normen festgestellt werden. Die Kosten einer eventuellen Rückholung des Rades, seine Überstellung an eine Reparaturwerkstatt, die Kosten der Instandsetzung sowie eventuelle Kosten des/der Nutzers/in für seine eigene Rückkehr trägt der/die Nutzer/in. Der Vorstand kann nach Prüfung des Einzelfalls Ausnahmen beschließen.

…Kontakt:

Sollte es etwas geben, von dem der / die (potenzielle) Nutzer/in glaubt, dass der Verein es wissen sollte (Probleme bei der Ausleihe, besondere Erfahrungen, Probleme mit diesen Nutzungsbedingungen, Schäden am Rad, Unfall o.ä.), dann bittet der Verein um eine E-Mail oder eine telefonische Mitteilung an 04531-896 03 04 oder per Mail info@spokusa-od.de

…Ein letzter Vorbehalt:

Da unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Verein vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Ausleihe zu ändern oder die Ausleihe
gänzlich einzustellen. Dem Verein ist es darüber hinaus gestattet, einzelnen Nutzern/innen die künftige Leihe zu untersagen (z.B. bei unsachgemäßer Behandlung oder mehrfacher verspäteter Rückgabe).

Stand September 2021